UNSER ANGEBOT FÜR SIE

Teilnahmeregeln

Allgemeine Regelungen zur Teilnahme an Übungs- bzw Trainingsstunden
des TV Liebenburg 2004 e.V.

Anmeldung
Nach dreimaligem Besuch von Übungseinheiten muss eine Anmeldung erfolgen. Dies hat unter anderem versicherungsrechtliche Gründe. Vereinsmitglieder sind bei Unfällen während offizieller Trainingseinheiten des Vereins versichert. Der TV Liebenburg hat für Nichtmitglieder, die ein Probetraining absolvieren, zwar eine Zusatzversicherung, im Falle eines Unfalles würde diese Versicherung einen Trainingsbesuch eines Nichtmitgliedes, der sich bereits über einen längeren Zeitraum erstreckt, nicht mehr als Probetraining anerkennen. Somit beteht in solchen Fällen kein Versicherungsschutz.

Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Trainer / Übungsleiter beginnt mit Betreten und endet mit Verlassen des Übungsraumes, also der eigentlichen Halle durch den Sportler. Die Eltern dürfen daher ihr Kind nicht nur vor der Halle absetzen, sondern müssen es mit in die Halle begleiten und sich vergewissern, ob die Trainerin/Übungsleiterin oder der Trainer/Übungsleiter bereits anwesend ist. Außerdem sollen Kinder, die abgeholt werden, in der Halle (Galerie) auf ihre Eltern warten. Zudem ermöglicht dieses Verfahren ein evt.notwendiges Gespräch mit den Eltern.

Allgemeines zu den Trainingsstunden
Turnen und vor allem Trampolinturnen sind Risikosportarten. Erklären Sie Ihren Kindern deshalb, dass es wichtig ist, den Anweisungen der Trainer / Übungsleiter zu folgen. Aus Sicherheitsgründen gilt es unbedingt, folgendes zu beachten:

  • Den Kindern eng anliegende Kleidung anziehen. Dies verhindert, dass der Trainer bei der Hilfestellung „ins Leere“ greift oder dass das Kind  irgendwo hängen bleibt. Straßenkleidung ist zum Turnen denkbar ungeeignet. Die Turnschuhe müssen sauber sein und dürfen nur in der Halle getragen werden.
     
  • Kein Kaugummi (Erstickungsgefahr!!!), kein Schmuck, wie z.B. Ketten, Ringe, lange Ohrringe (kleine Ohrstecker  sind  unproblematisch). Schmuck stellt immer ein Verletzungsrisiko dar. Man kann damit an den Turnmatten hängen bleiben und sich die Ohren verletzen, am Reck mit dem Ring den Finger quetschen, Ketten können bei Sprungübungen ins Gesicht (Augen, Zähne) schlagen. Auch mit Haarspangen kann man vor allem am Boden schlecht turnen, da sie zum einen leicht hängen bleiben und zum anderen bei Rollen in den Kopf drücken. Lange Haare sind unbedingt durch einen Haargummi zu fixieren.  
     
  • Sollte ein Kind Medikamente benötigen, z.B. Asthmaspray, sollte den Trainern mitgeteilt werden, wo das Medikament im Notfall zu finden ist (Turnbeutel, Jackentasche...).

Störung der Übungsstunde
Sollte die Übungs- bzw. Trainingsstunde durch das Verhalten eines Kindes nachhaltig gestört werden oder sollte die Sicherheit des Kindes oder anderer Kinder durch das Verhalten des Kindes gefährdet werden, so kann der  Übungsleiter bzw. der Trainer entscheiden, dass das betreffende Kind nur noch am Training teilnehmen darf, wenn sich immer ein Elternteil mit in der Halle befindet und die Aufsichtspflicht übernimmt. Ändert sich das Verhalten des Kindes auch bei Anwesenheit eines Elternteils nicht, so kann der Trainer, nach Rücksprache mit den Eltern das Kind für einen begrenzten Zeitraum oder auch dauerhaft vom Training ausschließen.

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